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BVerwG, 19.07.2000 - 2 B 17.00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Förmliches Stellen des schriftsätzlich angekündigten Beweisantrages in der mündlichen Verhandlung - Geltendmachen der Mangelhaftigkeit des gerichtlich eingeholten Sachverständigengutachtens
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- OVG Hamburg, 26.11.1999 - 1 Bf 27/97
- BVerwG, 19.07.2000 - 2 B 17.00
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 06.02.1985 - 8 C 15.84
Zeugenbeweis - Sachverständiger Zeuge - Sachverständiger - Abgrenzung
Auszug aus BVerwG, 19.07.2000 - 2 B 17.00
Das Berufungsgericht hat den Facharzt Dr. H. nicht als Sachverständigen gehört, weil ihm zu den Ursachen der gesundheitlichen Beschwerden der Klägerin bereits mehrere Sachverständigenbekundungen vorlagen, insbesondere das aus seiner Sicht überzeugende, vom Berufungsgericht eingeholte Gutachten von Dr. C. Das wäre nur dann verfahrensfehlerhaft, wenn das Gutachten des gerichtlich beauftragten Sachverständigen auch für den Nichtsachkundigen erkennbare Mängel aufwiese (vgl. BVerwGE 71, 38 m.w.N.). - BVerwG, 27.07.1983 - 9 C 541.82
Verstoß gegen Mitwirkungspflicht - Rügeverlust - Berufungsbegründungsschrift - …
Auszug aus BVerwG, 19.07.2000 - 2 B 17.00
Kommt die anwaltlich vertretene Partei in der mündlichen Verhandlung auf einen schriftsätzlich angekündigten Beweisantrag nicht in der Weise zurück, dass sie ihn förmlich stellt, braucht sich dem Gericht die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung nur unter besonderen Umständen aufdrängen (Urteil vom 27. Juli 1983 - BVerwG 9 C 541.82 - ).